Beteiligen Sie sich an der Mitwirkung zum neuen Ortspolizeireglement der Gemeinde Pieterlen. Hier finden Sie weitere Informationen und den Link zur Onlineumfrage.
Am 1. Februar 2023 findet der jährliche Sirenentest statt. Gemäss Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz ist der jährliche Sirenentest verbindlich in allen Gemeinden durchzuführen.
Aufgrund längerer Verarbeitungszeiten des Grundbuchamtes des Kantons Bern, bitten wir bei falsch adressierten Liegenschaftssteuerrechnungen um Ihre Mithilfe.
Die Einwohnergemeinde Pieterlen gilt (da unter 10'000 Einwohner/-innen) gemäss übergeordneter Gesetzgebung im Baubereich als «kleine Gemeinde». Kleine Gemeinden sind zuständig zur Bewilligung von Bauvorhaben mit geringem Koordinationsaufwand (Art. 9 Abs. 1 Baubewilligungsdekrets BewD) Gemäss Art. 9 Abs. 2 BewD entfällt jedoch die Baubewilligungskompetenz der kleinen Gemeinden und die das Regierungsstatthalteramt ist zuständig, wenn die Baukosten eines Bauvorhabens 1 Million Franken übersteigen.
Das revidierte Energiegesetz trat per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.