Teilrevision Ortsplanung Pieterlen - Mitwirkungsphase

06.06.2018

Informieren Sie sich hier ausführlich über die Teilrevision der Ortsplanung Pieterlen.

Was bisher geschah:
Die heutige, rechtkräftige Ortsplanung stammt aus dem Jahr 2011. Diese wurde damals von der Einwohnergemeinde beschlossen und anschliessend vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern genehmigt. Grundsätzlich soll eine genehmigte Ortsplanung eine Planbeständigkeit von ca. zehn Jahren aufweisen. Das macht sicherlich auch Sinn, denn so eine Planung ist aufwendig und kostspielig. Zudem wird dadurch der Gemeinde und den Grundeigentümern eine gewisse Planungssicherheit gewährleistet.
Nun gibt es aber immer wieder neue Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Kantonsebene, welche Einfluss auf die Planungen in der Gemeinde haben. So traten in der Vergangenheit überarbeitete Erlasse im Bereich des Gewässerschutzes und der Baugesetzgebung in Kraft.

Das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt, dass für sämtliche Fliessgewässer (in der Bauzone auch für die eingedolten) sogenannte Gewässerräume, entsprechend der Grösse des Gewässers, ausgeschieden werden müssen. Diese Gewässerräume müssen auf einer Karte dargestellt werden.

Die Baugesetzgebung ist in der Schweiz kantonal geregelt. Dies bedeutet, dass jeder Kanton eine eigene Bauordnung mit unterschiedlichen Begriffen und Messweisen kennt. Der Kanton Bern ist einer Vereinigung mit mehreren Kantonen beigetreten um eine Harmonisierung der Begriffe und Messweisen im Bauwesen zu erwirken. Die entsprechende Verordnung (BMBV) wurde 2011 vom Regierungsrat erlassen. Die Berner Gemeinden sind mit dieser Verordnung verpflichtet, ihrerseits die Baureglemente bis am 31.12.2020 den neu geltenden Begriffen und Messweisen im Bauwesen anzupassen.

Das Stimmvolk hat im Jahr 2013 das revidierte Raumplanungsgesetz (eidgenössisch) klar angenommen. Gemäss diesem Gesetz muss mit dem Boden in Zukunft viel haushälterisch umgegangen werden. Dies wirkt sich nun auf die raumplanerischen Möglichkeiten der Gemeinden sehr stark aus. Es kann nicht mehr auf Vorrat Land eingezont und über Jahrzehnte unverbaut belassen werden. Jede Gemeinde wurde entsprechend ihrer Lage in verschiedene Kategorien eingeteilt. Anhand einer komplizierten Berechnung wird für jede Kategorie der Baulandbedarf ermittelt (Vorrat). In der aktuellen Teilrevision der Ortsplanung wird in Pieterlen kein zusätzliches Bauland eingezont.

Diese klare Sachlage, ohne jeglichen Spielraum, hat den Gemeinderat dazu bewogen auf eine Gesamtrevision vorläufig zu verzichten und „nur“ eine Teilrevision in Betracht zu ziehen.
Mit der Karte zur Gewässerraumausscheidung und dem überarbeiteten Baureglement, welche nun zur Mitwirkung aufliegen, will der Gemeinderat Vorarbeit für die nächste Ortsplanungsrevision (nach 2025) leisten und die vorgegeben Fristen infolge neuer Gewässerschutz- und Baugesetzgebung erfüllen.

In Erwartung einer regen Mitwirkung bedankt sich der Gemeinderat für alle Eingaben.

Für die Umsetzung der Teilrevision hat der Gemeinderat eine Spezialkommission mit folgenden Mitgliedern eingesetzt:

  • Heinrich Sgier, Departements Vorsteher Bau und Infrastruktur
  • Christoph Scholl, Projektleiter Bauabteilung
  • Walther Scholl, Vertreter Burgergemeinde
  • Daniel Dähler, Vertreter SP
  • Peter Stalder, Vertreter Landwirtschaft + SVP
  • Matthias Von Bergen, Vertreter BBP Kommission
  • Peter Rüegg, Vertreter FDP
  • Andreas Matter, Vertreter Industrie- und Handelsverein
  • Bruno Stauffer, Gewerbeverein
  • Nicola Meier, Planungsbüro Panorama AG
  • Christof Tscharland, Planungsbüro Panorama AG


Im Rahmen dieser Kommissionsarbeit wurden folgende Arbeiten ausgeführt:

  • Überprüfen der Inhalte des Baureglements
  • Baureglement bereinigen, modernisieren und den Anforderungen der BMBV anpassen
  • Gewässernetz analysieren und Gewässerräume nach GSchG / GschV ausscheiden
  • Gewässerräume in einem Plan darstellen und Nutzung im Baureglement beschreiben
  • Erarbeiten einer Siedlungsentwicklungsstrategie
  • Die Siedlungsentwicklungsstrategie wird zu einem späteren Zeitpunkt in die Mitwirkung gebracht.


Öffentliche Mitwirkung
Gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 bringt der Gemeinderat Pieterlen die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Mitwirkung. Folgende Akten liegen vom 08. Juni bis am 09. Juli 2018 bei der Bauabteilung öffentlich auf:
Link Erläuterungsbericht
Link Zonenplan Gewässerraum
Link Gemeindebaureglement
Während der Auflagezeit nehmen wir Ihre Anregungen und Hinweise sowie Ihre Einwendungen und Kritikpunkte gerne schriftlich entgegen. Die Akten können im Internet oder während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Eingabeadresse: Einwohnergemeinde Pieterlen, Bauabteilung, Hauptstrasse 6, 2542 Pieterlen


Beantwortung persönliche Fragen:
Am Dienstag 12. Juni 2018 und Montag 18. Juni 2018 findet von 16:00-18:00 Uhr auf Voranmeldung eine Sprechstunde in der Gemeindeverwaltung zur Teilrevision Ortsplanung statt. Voranmeldung sind an christoph.scholl@pieterlen.ch oder Tel. 032 376 01 90 zu richten.
Hinweis: Einsprachen können nicht im Rahmen dieses Mitwirkungsverfahrens, sondern erst bei der öffentlichen Planauflage erhoben werden.

Auskünfte:
Für weitere Auskünfte zur Teilrevision der Ortsplanung wenden Sie sich an Herr Christoph Scholl, Stv. Leiter Bau + Energie, Hauptstrasse 6, 2542 Pieterlen, christoph.scholl@pieterlen.ch,  Tel. 032 376 01 90

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