Infolge Grabarbeiten wird der Kindergartenweg im Bereich Haus 4, 6, 6a in der Woche vom 13. bis 17. März 2023 für den motorisierten Verkehr gesperrt. Der Durchgang zu Fuss oder mit dem Fahrrad sollte jederzeit möglich sein.
Am 1. Februar 2023 findet der jährliche Sirenentest statt. Gemäss Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz ist der jährliche Sirenentest verbindlich in allen Gemeinden durchzuführen.
Aufgrund längerer Verarbeitungszeiten des Grundbuchamtes des Kantons Bern, bitten wir bei falsch adressierten Liegenschaftssteuerrechnungen um Ihre Mithilfe.
Die Einwohnergemeinde Pieterlen gilt (da unter 10'000 Einwohner/-innen) gemäss übergeordneter Gesetzgebung im Baubereich als «kleine Gemeinde». Kleine Gemeinden sind zuständig zur Bewilligung von Bauvorhaben mit geringem Koordinationsaufwand (Art. 9 Abs. 1 Baubewilligungsdekrets BewD) Gemäss Art. 9 Abs. 2 BewD entfällt jedoch die Baubewilligungskompetenz der kleinen Gemeinden und die das Regierungsstatthalteramt ist zuständig, wenn die Baukosten eines Bauvorhabens 1 Million Franken übersteigen.