06.01.2023
Die Einwohnergemeinde Pieterlen gilt (da unter 10'000 Einwohner/-innen) gemäss übergeordneter Gesetzgebung im Baubereich als «kleine Gemeinde». Kleine Gemeinden sind zuständig zur Bewilligung von Bauvorhaben mit geringem Koordinationsaufwand (Art. 9 Abs. 1 Baubewilligungsdekrets BewD) Gemäss Art. 9 Abs. 2 BewD entfällt jedoch die Baubewilligungskompetenz der kleinen Gemeinden und die das Regierungsstatthalteramt ist zuständig, wenn die Baukosten eines Bauvorhabens 1 Million Franken übersteigen.
Das Dekret über das Baubewilligungsverfahren datiert aus dem Jahr 1994. Die obgenannte Kostenschwelle von Art. 9 Abs. 2 BewD wurde bis anhin nie an den aktuellen Baukostenindex angepasst. Die Direktorin für Inneres und Justiz hat deshalb nun beschlossen, die Bausumme an den Baukostenindex anzupassen und per 1. Januar 2023 auf neu 1,4 Millionen Franken zu erhöhen.
Somit ist die Bauabteilung der Einwohnergemeinde Pieterlen seit 1. Januar 2023 befugt, in der Regel (siehe Ausnahmen Art. 8/9 BewD) Baubewilligungsverfahren mit Baukosten bis 1,4 Millionen Franken zu behandeln.
Bei Fragen dürfen Sie sich jederzeit an die Bauabteilung wenden.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Bauabteilung Pieterlen
Einwohnergemeinde Pieterlen
Hauptstrasse 6
2542 Pieterlen
Tel. 032 376 01 70
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