29.11.2021
Gestützt auf die aktuell hohen Fallzahlen sowie die Entscheide des Regierungsrats Kanton Bern vom 26.11.2021 wurden heute für die Einwohnergemeinde Pieterlen nachfolgende Entscheide gefällt.
Die Maskenpflicht gilt für das Gemeindepersonal analog Kantonsverwaltung. D.h. dass am Arbeitsplatz, sofern sich mehr als eine Person im Raum befindet, die Maske getragen werden muss. Das Dienstleistungsangebot der Einwohnergemeinde soll jedoch möglichst uneingeschränkt forteführt werden. Im Moment wird daher auf eine restriktive Umsetzung der Homeoffice-Empfehlung des Kantons verzichtet, da hierdurch wiederum die Öffnungszeiten der Verwaltung reduziert respektive das Dienstleistungsangebot eingeschränkt werden müsste.
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