Finanzpolitik

Der Gemeinderat betreibt eine zurückhaltende und denoch weitsichtige Finanzpolitik. Die Finanzplanung spielt dabei ebenso eine wichtige Rolle wie das regelmässige Controlling. Pieterlen führte im Rahmen einer Pilotphase als eine der ersten Gemeinden im Kanton Bern HRM2 im Rechnungswesen ein.

Finanzplan

Budget

Jahresrechnungen

Für die detaillierte finanziellen Fragen steht Ihnen unser Leiter Finanzen Sassanelli Michel gerne zur Verfügung.

 
 

Finanzstrategie

Gemeinsam gehen der Gemeinderat und die Geschäftsleitung proaktiv die Thematik nachhaltige finanzielle Führung der Gemeinde Pieterlen an. An zwei Workshops wurde im 2021 die neue Finanzstrategie Pieterlens erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil der Strategie sind die finanziellen Leitplanken, welche in Zukunft eingehalten werden sollen. Dabei setzt der Gemeinderat auf eine moderate Verschuldung und gleichzeitig einem genug hohen Eigenkapital, um sich langfristig den Handlungsspielraum zu wahren. Dabei wurde ein Massnahmenpaket von 20 Massnahmen geschnürt, um die Ausgaben zu senken oder die Erträge zu erhöhen.

Kernaussagen:

  • ausgeglichener Finanzhaushalt
  • finanzieller Spielraum
  • tragbares Mass der Verschuldung

Zielwerte:

  • Nettoverschuldungsquotient max. 100%:
    welcher Anteil an Fiskalerträgen ist erforderlich um die Nettoschuld abzutragen.

  • Bilanzüberschussquotient mind. 15% – 25%:
    wie stark darf der Fiskalertrag einbrechen, damit das Defizit noch über die Reserven im Eigenkapital gedeckt werden kann.

  • Steueranlage max. 1-2 Steuerzehntel höher:
    im Vergleich zu den Gemeinden im Verwaltungskreis Biel/Bienne und Seeland.
 
 

Steuern

Die Gemeinde Pieterlen kommt mit folgenen Steuersätzen des kantonalen Ansatzes aus:

aktueller Steuersatz
3,06 Staat
1,75 Gemeinde (ab 2023)
1,2 Liegenschaft in Promille des amtlichen Wertes

Kirchen
0,19 evangelisch-reformiert
0.24 römisch-katholisch
0,23 christkatholisch

Feuerwehrersatzabgabe
In der Einwohnergemeinde Pieterlen wohnhafte Frauen und Männer sind feuerwehrdienstpflichtig.
Die Dienstpflicht beginnt mit dem 21. Altersjahr und endet mit dem 50. Altersjahr.

Wer nicht Feuerwehrdienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe von 12% der einfachen Steuer
Fr. 20.00 im Minimum
Fr. 400.00 im Maximum

 
 

Zahlungsverbindung Gemeinde

Postkonto 25-899-3 (IBAN CH55 0900 0000 2500 0899 3)

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