Lebensbescheinigung - bestellen Mit der Lebensbescheinigung wird bestätigt, dass eine Person noch am Leben ist.
Die Einwohnerdienste können nur eine Lebensbescheinigung ausstellen, wenn der Einwohner persönlich am Schalter vorspricht und sich mit einer Identitätskarte oder Pass ausweisen kann.
| | CHF 5.00 | |
Einbürgerung | | | Informationen zur Einbürgerung
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Ausweis über den registrierten Familienstand - bestellen | | | |
Eheschein - bestellen | | | |
Anerkennungsschein (Kind) - bestellen | | | |
Geburtsschein CIEC (international) - bestellen | | | |
Mütter- und Väterberatungsstelle - Informationen einholen Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch.
| | | Mütter- und Väterberatung Pieterlen www.mvb-be.ch
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Friedhof und Bestattungswesen Der Friedhof der Einwohnergemeinde Pieterlen befindet sich bei der reformierten Kirche an der Kirchgasse 17 und die Aufbahrungshalle an der Kirchgasse 12.
Für den Unterhalt des Friedhofes sind die Mitarbeitenden des Werkhofes zuständig
| Friedhof- und Bestattungsreglement ab 01.08.2021 Friedhof- und Bestattungsverordnung ab 01.08.2021 Merkblatt Todesfall Merkblatt für Bestatter
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Siegelungswesen Siegelungsverfahren bei Todesfällen
Sinn und Zweck
Das Siegelungsverfahren bei Todesfällen hat folgenden Zweck:
- Sicherung des Nachlasses
- Feststellen der Vermögensverhältnisse für die Steuerbehörden
Gesetzliche Grundlagen
Die Sicherungsmassnahme ist begründet in den Art. 551 und 552 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und im kantonalen Inventardekret (BSG 214,431).
Das Vorgehen des Siegelungsbeamten
- Nach Art. 11 Abs. 1 der Verordnung über die Errichtung eines Inventars ist die Siegelung spätestens innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes zu vollziehen, wobei der Todestag selbst nicht mitzurechnen ist.
- Der Siegelungsbeamte schreibt an die bei der Gemeindeschreiberei angegebenen Kontaktperson zu den Angehörigen, was er alles für das amtliche Verfahren der Siegelung benötigt.
- Die Kontaktpersonen haben die Pflicht, alle Vermögenswerte anzugeben und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
- Die Angehörigen geben dem Siegelungsbeamten den gewünschten Notar oder die gewünschte Notarin an, sofern die Errichtung eines Steuerinventars nötig wird.
- Die Inventaraufnahme wird vom Regierungsstatthalter angeordnet, sofern das Nachlassrohvermögen den Betrag von 100'000 Franken übersteigt und / oder eine Liegenschaft im Besitz oder mit Miteigentum der/des Verstorbenen vorhanden ist.
- Letztwillige Verfügungen (Testamente und ähnliches) sind dem Siegelungsbeamten zuhanden der Eröffnungsbehörde abzugeben.
| Merkblatt Todesfall
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Testamentswesen Letztwillige Verfügungen (Testamente) können eigenhändig (handschriftlich) oder notariell (Verurkundung durch einen Notar) erstellt werden.
Der Gemeinderat oder ein Notar sind gesetzlich verpflichtet, das Testament nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin den gesetzlichen und eingesetzten Erben zu eröffnen. Deshalb ist es sinnvoll, sein Testament bei einem Notar oder bei der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz zu hinterlegen, damit dieses nach dem Tod sofort zum Vorschein kommt und die Wünsche der verstorbenen Person berücksichtigt werden können.
Personen mit Wohnsitz Pieterlen können ihr Testament bei der Präsidialabteilung gegen eine Gebühr von Fr. 30.00 hinterlegen.
Hinterlegung
Übergeben Sie uns das Originaltestament in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adresse des Verfassers oder der Verfasserin sowie mit dem Datum des Testamentes persönlich am Schalter.
Bitte beachten Sie, dass Bestattungswünsche in einem separaten Kuvert hinterlegt werden, so dass diese rechtzeitig berücksichtigt werden können.
| Merkblatt Todesfall
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Todesschein bestellen Die Todesurkunde (Todesschein) gibt Auskunft über Ort und Zeitpunkt des Todes einer Person. Er kann beim Zivilstandsamt des Sterbeortes oder Online bestellt werden.
Die Schweizerische Todesurkunde (national) ist 3-sprachig (deutsch, französisch, italienisch). Die internationale Todesurkunde CIEC ist 5-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch). Für Todesfälle vor dem 06.12.2004, können nur internationale Todesurkunden ausgestellt werden.
| Merkblatt Todesfall
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energiePIETERLEN - anmelden An- und Abmeldung des Strombezugs
Bei Zuzug in die Gemeinde Pieterlen und bei Wegzug, sowie bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind wir dringend auf Ihre Mitteilung angewiesen, damit der Stromzähler fristgerecht und korrekt abgelesen werden kann. Deshalb bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Jede Handänderung eines Grundstückes (Liegenschaft, Baurecht) hat der bisherige Stromkunde der Gemeinde Pieterlen schriftlich oder per Mail zu melden. Ebenso sind Änderungen der Liegenschaftsverwaltung der Energieversorgung Pieterlen zu melden.
Bei Mieter- oder Pächterwechsel obliegt die Meldepflicht primär den Wegziehenden bzw. den Liegenschaftseigentümern. Die Umzugsmeldung hat mindestens 7 Arbeitstage vor dem Wechsel zu erfolgen.
Am Samstag und Sonntag wie auch an den allgemeinen Feiertagen erfolgt keine Ablesung der Stromzähler.
| energiePIETERLEN - Energie- und Netznutzungstarife 2023 energiePIETERLEN - Energie- und Netznutzungstarife 2024 energiePIETERLEN - Ökostromprodukte bestellen
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Anmeldung für Kindergarten und Schule | Bildungsstrategie Pieterlen 2020
| | Formulare der Schule Pieterlen
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Umzug innerhalb der Gemeinde Umzüge innerhalb der Gemeinde müssen innert 14 Tagen nach dem Umzugsdatum der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
SchweizerInnen haben ihren Niederlassungsausweis und AusländerInnen ihren Mietvertrag mitzubringen. In vielen Fällen können Sie neu auch online eUmzug nutzen, um die Adressänderung zu melden.
Die Adressänderung in der Gemeinde ist kostenlos.
| | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Wegzug Wegzüge aus der Gemeinde Pieterlen müssen innert 14 Tagen nach dem Wegzugsdatum der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
SchweizerInnen haben ihren Niederlassungsausweis und AusländerInnen ihren Ausländerausweis mitzubringen. In vielen Fällen können Sie neu auch eUmzug nutzen, um sich online abzumelden.
Bei einem Kantonswechsel finden Sie auf der Homepage https://www.kantonswechsel.ch viele nützliche Tipps zu Ihrem neuen Wohnkanton.
| | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Zuzug Zuzug von Schweizer Staatsangehörigen
Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen persönlich bei den Einwohnerdiensten erfolgen. Falls Ihre vorherige Wohngemeinde am Portal eUmzug angeschlossen ist, kann der Zuzug auch online erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mitzubringen sind:
- Heimatschein
- Familienausweis oder Geburtsurkunden der Kinder
- Sorgerechtsentscheid, wenn alleiniges Sorgerecht
- Fr. 20.00 Anmeldegebühr pro Volljährige Person
Als Bestätigung für die Anmeldung wird Ihnen nach erfolgter Registrierung in unserer Einwohnerkontrolle den Niederlassungsausweis per Post zugesendet.
Bei einem Kantonswechsel finden Sie auf der Homepage https://www.kantonswechsel.ch viele nützliche Tipps zu Ihrem neuen Wohnkanton.
Militärpflichtige Personen informieren sich beim:
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
des Kantons Bern (BSM)
Abteilung Militär
Papiermühlestrasse 17v, Postfach, 3000 Bern 22
Telefon +41 31 636 05 50
am.bsm@be.ch
www.be.ch/militaer
Zivilschutzpflichtige Personen bei:
Zivilschutzorganisation Amt Büren
Bachstrasse 4
3295 Rüti bei Büren
Tel. 032 351 65 25
info@amtbueren.ch
Zuzug von ausländischen Staatsangehörigen
Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter der Präsidialabteilung erfolgen.
Eine Auflistung der mitzubringenden Unterlagen finden Sie auf dem Merkblatt zur Anmeldung von ausländischen Staatsangehörigen.
| Merkblatt Anmeldung Ausländer
| | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Absenzenmeldung Schulen | | | Formulare der Schule Pieterlen
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Offene Kinder- und Jugendarbeit Das Jugendwerk bezweckt die Förderung von wirkungsstarker Kinder- und Jugendarbeit. Insgesamt deckt das Jugendwerk mit 14 Fachstellen die Kinder- und Jugendarbeit von 36 Gemeinden im Kanton Bern ab. Das Jugendwerk verfügt über einen grossen Erfahrungsschatz, professionelle Führung, ein zeitgemässes Konzept und einen grossen Ideen- und Materialpool.
Ziel des Jugendwerks ist Kinder und Jugendliche attraktive und fördernde Freizeitangebote zu bieten sowie Junge Menschen für die Verantwortungsübernahme zu motivieren und darin zu unterstützen. Um diese Ziele zu erreichen setzt das Jugendwerk auf Animation, Partizipation und Vernetzung. Jeder Anlass beinhaltet eine spannende Animation. Durch Aktivitäten wie Baumstammwerfen, Styling mit Fotoshooting oder einer Gruseltour werden prägende Erfahrungen vermittelt. Der Einbezug und die Partizipation von jugendlichen Freiwilligen stellt ein wichtiger Faktor zeitgemässer und bedürfnisorientierter Jugendarbeit dar. Auch die Vernetzung mit Schule, Eltern, Kirchen oder den Vereinen ist dem Jugendwerk ein wichtiges Anliegen. Dadurch können Projekte entstehen, welche nur gemeinsam möglich sind.
| | | /de/gemeinde/soziales/jugend/index.php
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Kindertagesstätte LUNA | Anmeldung Kindertagesstätte LUNA Pieterlen Betreuungsgutscheine Rechner Gebührenverordnung ab 01.08.2024 Infoblatt Kindertagesstätte LUNA Pieterlen KITA-Reglement (KiR) ab 01.08.2022 Kindertagesstätte LUNA - Richtlinien ab 01.08.2022 Kindertagesstätten Betreuungsgutscheinhöhe Personalienblatt KITA LUNA Pädagogisches Konzept Kindertagesstätte LUNA Reglement über die Betreuungsgutscheine ab 01.01.2020 Verordnung über die Betreuungsgutscheine ab 01.01.2020
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Spielgruppe - Angebot für Kleinkinder Mit Unterstützung des Gemeinnützigen Frauenvereins Pieterlen organisiert ein Verein die Spielgruppen in Pieterlen. Die Einwohnergemeinde leistet im Rahmen des "Welcome"-Projekts einen finanziellen Beitrag für die Frühförderung der deutschen Sprache sowie Integration fremdsprachiger Kinder.
Die Spielgruppe "Voguhüsli" richtet sich an Kinder im Alter von 2 1/2 bis 5 Jahren. Die Kinder haben die Möglichkeit die Spielgruppe im Innenbereich je nach Verfügbarkeit 1 bis 3 Mal pro Woche für 2 Stunden zu besuchen.
Die Waldspielgruppe "Mooszwärgli" adressiert sich an Kinder von 3 bis 5 Jahren, welche gerne auch Zeit draussen verbringen möchten. Die Kinder haben hier die Möglichkeit 1 Mal pro Woche während 2 1/2 Stunden den Wald spielerisch zu erkunden.
In den Spielgruppen können die Kinder folgendes erleben:
- Spielend neue Welten erobern- Sich in einer Gruppe orientieren lernen
- Freundschaften schliessen
- Eigene und andere Grenzen erfahren
- Soziale Kontakte pflegen
- Kreativität erleben und erlernen
- Ihre Sprachkenntnisse erweitern
- Die Natur hautnah erleben (Mooszwärgli)
- Eigene Erfahrungen machen und Selbstvertrauen gewinnen
Die Spielgruppen werden von ausgebildeten Spielgruppenleiterinnen geleitet.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Verantwortlichen der Spielgruppe.
| | | www.spielgruppepieterlen.ch
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Tagesschule Pieterlen | Bildungsstrategie Pieterlen 2020 Organisatorisches Konzept Tagesschule der Einwohnergemeinde Pieterlen Pädagogisches Konzept Tagesschule der Einwohnergemeinde Pieterlen
| | Formulare der Schule Pieterlen
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Alters- und Pflegeheim - anmelden Das Schlössli Pieterlen; ein Haus für gute Begegnungen
Herzlich willkommen im Schlössli Pieterlen
Das Schlössli Pieterlen
„Alles hat seine Zeit“ steht eingemeisselt im Steinbrunnen. Er steht mitten in einer gepflegten Parkanlage und ist Teil des Schlössli Pieterlen, dem Haus für Betagte. Es ist die Altersinstitution mit der wohl prächtigsten Parkanlage im ganzen Seeland. Wald, Wiese, Bäume, Sträucher, Reben und Blumen zieren das Areal.
Das Schlössli Pieterlen verfügt über 142 bewilligte Pflegeplätze. Auf fünf Stockwerken gibt es 93 Einzelzimmer und 10 Suiten für Ehepaare sowie einige Mehrbett-Zimmer. Jedes Zimmer verfügt über ein eigenes WC / Dusche.
In dieser ruhigen Umgebung, geniessen 142 Frauen und Männer ihren Lebensabend. Die 170 Mitarbeitenden (ca. 115 Vollzeitstellen) geben täglich ihr Bestes, um allen Wünschen gerecht zu werden.
Breites Unterhaltungsangebot
Das Schlössli Pieterlen verfügt über ein sehr breites Unterhaltungsangebot und sehr viele Aktivitäten. Jassen und Spielen, Kegelbahn, Singen und Musizieren, Musikwerkstatt, Therapiebad (33 Grad warm und öffentlich zugänglich [Anmeldung / Reservation erforderlich]), Pizzaofen in unserem „Pizzaturm“, Theater mit öffentlichen Aufführungen, Konzerte sowie Ausstellungen finden in grosser Anzahl im Schlössli Pieterlen statt. Unser Restaurant „Schlösslistube“ ist die ganze Woche von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Besucher sind uns jederzeit herzlich willkommen.
Mehr als nur ein Haus für Betagte
Das Schlössli ist aufgrund seiner Lage am Hang des Jurasüdfusses ein beliebtes Ziel für Freizeitsportler, Wanderer und Familien. Gross und Klein erfreuen sich immer wieder an den Tieren (Hühner, Ziegen, Esel und Pony sowie Kaninchen und Enten), die auf dem Areal ihr Zuhause haben.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
| Altersleitbild
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Spitex - anmelden Professionelle Pflege zu Hause
Spitex Biel-Bienne Regio AG ist mit rund 200 Mitarbeitenden in der Region Biel die grösste öffentliche Spitex. Als Non-Profit-Organisation haben wir einen Leistungsauftrag der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion. Unsere Klienten wohnen in der Stadt Biel und in den Gemeinden Evilard-Magglingen, Pieterlen und Lengnau.
Unsere Leistungen
- Grund-/Behandlungspflege
- Spitex-24h-Notruf
- Wundmanagement
- Palliative Care
- Psychiatrische Pflege
- Kinderspitex
- Komfortleistungen von BelleVie Suisse AG (www.bellevie.ch)
Kontakt
Spitex Biel-Bienne Regio AG
Standort Pieterlen/Lengnau
Hauptstrasse 1
2542 Pieterlen
Telefon: 032 329 39 00
Fax: 032 377 32 70
E-Mail
Homepage
Anmeldung via OPAN
Büro-Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr
| | | www.spitex-biel-regio.ch
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Findeltiere - Meldestelle Zentrale Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern
Wer im Kanton Bern eine Katze, einen Hund oder ein anderes herrenloses Haustier findet, muss dieses der kantonalen Meldestelle für Findeltiere mitteilen. Die Meldungen können wie folgt gemacht werden:
- Telefonisch unter 0800 1844 00 (Gratisnummer während Bürozeiten)
- Per Post: Berner Tierschutz, Postfach 37, 3020 Bern
| | | Meldestelle Findeltiere Kanton Bern
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Mieten von Gemeindeliegenschaften Gesuch
Alle Benützer der Gemeindeliegenschaften haben sowohl für eine Dauerbelegung wie auch eine einmalige Benützung ein Gesuch einzureichen.
Die Gesuche für die Benützung der Gemeindeliegenschaften sind bei der Gemeindeverwaltung schriftlich und auf einheitlichem Formular frühestens 24 Monate im Voraus jedoch mind. 30 Tage vor der Benützung einzureichen. Die Gesuchformulare sind auf der Gemeindeverwaltung oder via Internet (www.pieterlen.ch) erhältlich.
Bewilligung
Erst nach Erhalt der Bewilligung oder der Reservationsbestätigung ist die gewünschte Räumlichkeit definitiv für Sie reserviert.
Vor und nach gesetzlichen Feiertagen werden keine Privatanlässe bewilligt.
Gebühren
Für das Überlassen der Räume und Anlagen wird gemäss Gebührenverordnung der Einwohnergemeinde Pieterlen der Mietzins in Rechnung gestellt.
| Benützungsverordnung - Verordnung über die Benützung der Gemeindeliegenschaften und -anlagen (ab 01.01.2017) Gebührenverordnung ab 01.08.2024 Gesuch für die Benützung von Gemeindeliegenschaften
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Datenschutzaufsichtsstelle Die Geschäftsprüfungskommission ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Sie kontrolliert jährlich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf Gemeindeebene. Das Resultat der Kontrolle wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten. An der Gemeindeversammlung im Juni wird jeweils über das Resultat der Kontrolle informiert.
| Datenschutzreglement ab 01.08.2022 Datenschutzverordnung ab 01.08.2022
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AHV-Zweigstellen Lengnau-Pieterlen AHV- / IV-Leistungen
Renten, Hilflosenentschädigungen, Invalidenrente und Hilfsmittel der AHV und IV sind mittels Anmeldeformular rechtzeitig geltend zu machen. Die für Pieterlen zuständige AHV-Zweigstelle in Lengnau hilft Ihnen gerne weiter.
| Altersleitbild
| | AHV-Zweigstelle Lengnau-Pieterlen
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Altersrente (AHV) - anmelden AHV / IV - Auskünfte
Information und Beratung zu:
- Alters- und Hinterlassenenrenten
- IV-Leistungen
- Ergänzungsleistungen
- Mutterschaftsversicherung und EO
- Bezug Beiträge
- Kinderzulagen
und weitere, im Bereich Sozialversicherungen
| Altersleitbild
| | https://www.lengnau.ch/de/wohnen-und-leben/sozialversicherungen/ahv-iv-leistungen.php
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Entlastungsdienst - organisieren Ist ein Mensch von einer chronischen Krankheit, einer Behinderung oder Demenz betroffen, bedeutet dies für das Familienleben eine immense Herausforderung.
Die Betreuung und Förderung in den eigenen vier Wänden verlangt von den Familienmitgliedern viel Kraft, Energie und zeitliche Präsenz. Persönliche Bedürfnisse, soziale Kontakte oder Interessen müssen häufig zurückgestellt werden. Dieser kontinuierliche Einsatz übersteigt nicht selten die vorhandenen Kräfte.
Der Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Bern ist eine professionell geführte Non-Profit-Organisation mit über 30-jähriger Erfahrung in der Betreuung von Kindern, Erwachsenen und Senioren.
| | | Entlastungsdienst Schweiz - Kanton Bern
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Schulzahnarzt, Schularzt - anmelden | Schulzahnpflegereglement ab 01.08.2003 Schulzahnpflegeverordnung ab 01.08.2003
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Sicherheitsdelegierter bfu (Büro für Unfallverhütung) Saurer Daniel ist Sicherheitsdelegierter bfu der Gemeinde Pieterlen.
| | | bfu
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Beratung und Prävention Haben Sie die Arbeitsstelle verloren und wissen nicht mehr weiter? Haben Sie Schulden und möchten gerne eine Budgetberatung in Anspruch nehmen? Fühlen Sie sich in Ihrer Lebenssituation überfordert und wissen nicht, wo und welche Hilfestellungen und –leistungen Sie in Anspruch nehmen können?
Wenn Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Pieterlen haben, können Sie sich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch an die Sozialabteilung Pieterlen wenden.
Die Sozialabteilung Pieterlen ist telefonisch unter 032 376 00 60 erreichbar. Ebenfalls ist es möglich, während den Schalteröffnungszeiten persönlich bei der Sozialabteilung vorzusprechen (Brunnenweg 4, 2542 Pieterlen).
| zu Besuch... beim Sozialdienst
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Arbeitslosigkeit - anmelden Anmeldung zur Arbeitsvermittlung neu direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlung
Ab dem 1. Januar 2013 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung im Kanton Bern direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und nicht mehr bei der Wohngemeinde. Wer im Kanton Bern wohnt und arbeitslos wird, sollte sich baldmöglichst bei einem RAV anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mitgebracht werden müssen nur ein Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Ausländerausweis) und die aktuellen Bewerbungsunterlagen. Ebenfalls umgehend bei der RAV melden sollen sich Personen, deren Arbeitgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.
| | | RAV Biel
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Kulturelle Informationen - einholen Das Kulturleben in Pieterlen ist sehr vielfältig. Zahlreiche Vereine sorgen das ganze Jahr über für Unterhaltung. Die Kulturkommission der Einwohnergemeinde Pieterlen organisiert zudem eigene Anlässe und unterstützt das kulturelle Leben im Dorf mit finanziellen Beiträge. Informieren Sie sich auf der Startseite über bevorstehende Veranstaltungen.
| Burg Pieterlen Kulturfonds - Reglement ab 01.01.2004 Kulturfonds - Verordnung über den Kulturpreis ab 01.07.2008 Unterstützungsbeiträge Kulturkommission - Richtlinien und Antragsformular
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Kulturförderung - Informationen einholen Der Kanton Bern unterstützt zahlreiche Kulturinstitutionen in allen Regionen des Kantons. Er engagiert sich für Bibliotheken, führt die Liste der lebendigen Traditionen und unterstützt weitere kulturelle Organisationen mit überregionalem Wirkungskreis.
Die Einwohnergemeinde Pieterlen fördert das Kulturleben im Dorf mit finanziellen Beiträge an die Vereine, durch Bereitstellen von Infrastruktur sowie durch die Tätigkeiten der Kulturkommission (KUKO). Die KUKO organisiert eigene Anlässe. Sie kann aber auch Beiträge an kulturelle Projekte oder spezielle Anlässe sprechen. Begründete Gesuche sind frühzeitig an das Sekretariat (Präsidialabteilung) zu richten.
| Kulturfonds - Reglement ab 01.01.2004 Kulturfonds - Verordnung über den Kulturpreis ab 01.07.2008 Unterstützungsbeiträge Kulturkommission - Richtlinien und Antragsformular
| | Kulturförderung Biel-Seeland-Berner Jura
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Kulturpreis Der Kulturpreis der Einwohnergemeinde Pieterlen wird durch die Kulturkommission an Personen oder Institutionen verliehen, die sich durch Leistungen im kulturellen Bereich besondere Verdienste erworben haben.
| E bsundere Bummel - Susi und Fred Rentsch Kulturfonds - Verordnung über den Kulturpreis ab 01.07.2008
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Lotterie - Bewilligung beantragen Für die Durchführung von Lotterien an Veranstaltungen mit mindestens regionaler Bedeutung ist bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (siehe Link) eine Bewilligung einzuholen. Hinweis: Aufgrund der neuen rechtlichen Grundlagen des Bundes kann seit 2021 die Durchführung einer Kleinlotterie nicht mehr an Swisslos übertragen werden.
Eingabefrist: 30. September des Jahres vor Losverkauf/Veranstaltung
| | | Link Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
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Aussen-/Strassenreklame Für die Aussen- und Strassenreklame gelten die kantonalen Bestimmungen und das Gemeindebaureglement.
| Baureglement ab 01.05.2020
| | Baugesuchsformulare des Kantons Bern
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Lotto / Tombola - Meldepflicht Seit 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben des Kantons sind einzuhalten (siehe Link). Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
| | | Link Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
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Energieberatung Seeland Auskunft über Wärmedämmung, Heizung sanieren, Subventionen, gesetzliche Vorgaben.
| | | Energieberatungsstelle Seeland
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energiePIETERLEN - Informationen einholen energiePIETERLEN
Die energiePIETERLEN befasst sich mit der Verteilung der elektrischen Energie in der Gemeinde Pieterlen. Zu den Anlagen gehören:
- die Messstation beim Pumpwerk
- 21 Trafostationen
- 110 Kabelverteilkasten
- 350 Beleuchtungskandelabern
- 5'370 m Mittelspannungskabel
- 55'098 m Niederspannungskabel
- 21'800 m Kabel für die öffentliche Beleuchtung
Die energiePIETERLEN bezieht und verteilt jährlich eine Menge von ca. 20'000'000 kWh an unsere Kunden aus dem Bereich Industrie, Gewerbe und Haushalt. Die Abrechnung erfolgt über ca. 2‘750 einzelne Zähler, welche grösstenteils von den Zählerableserinnen und Zählerablesern vor Ort abgelesen werden.
Die administrative Leitung der energiePIETERLEN liegt bei der Bauabteilung.
Zählerablesung im Allgemeinen
Die Elektrozähler werden ordentlicherweise jährlich zweimal, d.h. zwischen Mitte Juni und Anfang Juli, resp. Mitte Dezember und Anfang Januar abgelesen. Der Elektrozähler muss für diese Ablesung stets leicht zugänglich sein. Die energiePIETERLEN resp. die von ihr ermächtigten Personen haben Anspruch auf Zutritt zum Elektrozähler.
An- und Abmeldung des Strombezugs
Bei Zuzug in die Gemeinde Pieterlen und bei Wegzug, sowie bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind wir dringend auf Ihre Mitteilung angewiesen, damit der Stromzähler fristgerecht und korrekt abgelesen werden kann. Deshalb bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Jede Handänderung eines Grundstückes (Liegenschaft, Baurecht) hat der bisherige Stromkunde der Gemeinde Pieterlen schriftlich oder Online zu melden. Ebenso sind Änderungen der Liegenschaftsverwaltung der Energieversorgung Pieterlen schriftlich oder Online zu melden.
Bei Mieter- oder Pächterwechsel obliegt die Meldepflicht primär den Wegziehenden bzw. den Liegenschaftseigentümern. Wenn Sie uns Ihre Adressänderung, Eigentums-oder Wohnungswechsel 8 Tage vor dem Mutationstermin melden, können wir Sie termingerecht bedienen. Am Samstag und Sonntag wie auch an den allgemeinen Feiertagen erfolgt keine Ablesung der Stromzähler.
| energiePIETERLEN - Energie- und Netznutzungstarife 2023 energiePIETERLEN - Energie- und Netznutzungstarife 2024 energiePIETERLEN - Energie- und Netznutzungstarife 2025 energiePIETERLEN - Energiereglement ab 01.06.2009 energiePIETERLEN - Kundeninformation Tarife 2023 energiePIETERLEN - Kundeninformation Tarife 2024 energiePIETERLEN - Kundeninformation Tarife 2025 energiePIETERLEN - Organisationsverordnung ab 01.06.2009 energiePIETERLEN - Ökostromprodukte bestellen
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Abfallentsorgung - Informationen einholen Die Einwohnergemeinde Pieterlen überwacht auf dem gesamten Gemeindegebiet die Entsorgung der Abfälle aller Art.
Die Belastung unserer Umwelt durch Abfälle ist eines der grössten Probleme unserer Zeit. Nur wenn alle mithelfen, indem Sie sich genau über die Möglichkeit der Abfallentsorgung informieren, ist es möglich, dieses Problem zu lösen. Überlegen Sie bereits beim Einkaufen, wohin der Abfall entsorgt werden kann.
| Abfall - Entsorgungsreglement ab 01.01.2024 Abfall - Entsorgungsverordnung ab 01.04.2024
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Baugesuch - einreichen Baubewilligungsverfahren
Das Ablaufschema des Baubewilligungsverfahrens, welches sich nach der kantonalen Gesetzgebung richtet, können Sie als PDF-Datei herunterladen. Sämtliche Gesuche betreffend Hoch- und Tiefbauten, Aussen- und Strassenreklamen sowie Signalisationsangelegenheiten sind der Bauabteilung einzureichen.
Zuständigkeiten
Die Bauabteilung bewilligt Baugesuche in eigener Kompetenz, welche keine Publikation erfordern.
Die Bau-, Betriebs- und Planungskommission bewilligt alle Baugesuche welche gemäss Baugesetz in die Kompetenz der kleinen Gemeinde fallen.
Für die übrigen Baugesuch liegt die Bewilligungskompetenz beim Regierungsstatthalter. Dieser führt das Verfahren. Die Gemeinde kann innerhalb des Verfahrens zum Gesuch und den Einsprachen Stellung nehmen.
Die Korrespondenz im Zusammenhang mit Baugesuchen wird durch die Bauabteilung unterschrieben.
Ausnahmegesuche
Erfordert das Bauvorhaben Ausnahmen, so ist dem Baugesuch das begründete Ausnahmegesuch beizufügen.
Ausnahmen von einzelnen Bauvorschriften können gewährt werden, wenn besondere Verhältnisse dies rechtfertigen und keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt werden. Ausnahmen dürfen überdies keine wesentlichen nachbarlichen Interessen verletzen, es sei denn, die Beeinträchtigung könne durch Entschädigung vollwertig ausgeglichen werden (Lastenausgleich).
| Baureglement ab 01.05.2020 Bauvorhaben - Zustimmungserklärung Gebührenverordnung ab 01.08.2024 Merkblatt Bauvorhaben an geschützten und erhaltenswerten Bauten sowie im Ortsbild- und Strukturerhaltungsgebiet Merkblatt privat-öffentl. Grenzabstände Pflanzen, Zäune, Einfriedungen Ortsbildfonds - Reglement ab 01.01.2022
| | Baugesuchsformulare des Kantons Bern
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Baupolizei Das Gemeindebaureglement Pieterlen (GBR) erhalten Sie bei unserer Bauverwaltung
Aufgabenbereich im Baupolizeiwesen
- Aufsicht über Einhaltung der Bauvorschriften
- Arbeitssicherheit und -hygiene
- Baukontrollen
- Baueinstellungen
- Wiederherstellungen
- Benützungsverbote
- Ersatzvornahmen
- Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung
| Baureglement ab 01.05.2020 Merkblatt Lichtraumprofil und Baumabstände bei Gemeindestrassen Merkblatt privat-öffentl. Grenzabstände Pflanzen, Zäune, Einfriedungen
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Nachbarrecht Das sogenannte zivilrechtliche Bauwesen, unter das auch die Pflanzabstände und die nachbarrechtlichen Bauabstände fallen, ist im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch Art. 79 (EGzZGB) geregelt.
Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch Art. 687 (ZGB) ist das Kapprecht sowie das Anries geregelt.
Bei Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht muss das zivilrechtliche Klageverfahren beschritten werden.
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Amtliches Publikationsorgan: Anzeiger Büren Der Anzeiger Büren erscheint in der Regel wöchentlich in alle Haushalte. Die Ausgaben können auch online eingesehen werden.
| | | E - Paper Anzeiger Büren
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Grundbuchpläne - Auszüge bestellen Grundbuchauszüge können nicht bei der Gemeinde bestellt werden sondern sind über das Grundbuchamt Seeland zu beziehen.
| | | Grundbuchamt Seeland
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Ortsplanung Definition:
Die Ortsplanung dient der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebiets durch grundeigentümerverbindliche Festlegung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und Vorzeichnung und Koordination der weiteren Entwicklung durch behördeanweisende Konzepte und Richtpläne.
Formen:
Nutzungspläne, Richtpläne, Leitbilder, Konzepte
Beispiele:
Zonenplan und Gemeindebaureglement, Verkehrsrichtplan, Ueberbauungsordnungen.
Baulandreserven:
Im Ortsplan der Gemeinde Pieterlen (Ansicht Zonenplan) sind die Baulandreserven der Gemeinde Pieterlen ersichtlich.
| Baureglement ab 01.05.2020 Mehrwertabschöpfung - Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen ab 27.05.2009 Ortsbildfonds - Reglement ab 01.01.2022
| | Ortsplan Pieterlen
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Zonenplan - einsehen Unseren Zonenplan können Sie bequem auf dem Ortsplan einsehen (Zonenplan hinzuschalten). Für Fragen steht Ihnen die Bauabteilung gerne zur Verfügung.
| Baureglement ab 01.05.2020
| | Ortsplan Pieterlen (mit Zonenplan)
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Öffentlicher Verkehr - Informationen einholen Pieterlen ist mit dem öffentlichen Verkehr sehr gut erschlossen. Die Bahn verbindet die Städte Biel und Solothurn/Grenchen im Halbstundentakt. Der Bus bietet Anschluss an das städtische Busnetz der Stadt Biel.
| | | SBB-Fahrplan
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Feuerwehr Gemeindeverband LEPIME Die Einwohnergemeinde ist dem Gemeindeverband LEPIME angeschlossen.
Eine Alarmierung, ob Grossbrand oder Katze auf dem Baum, muss immer über KEZ ( 118 oder 112) erfolgen.
Feuerwehrersatzabgabe
In der Einwohnergemeinde Pieterlen wohnhafte Frauen und Männer sind feuerwehrdienstpflichtig.
Die Dienstpflicht beginnt mit dem 21. Altersjahr und endet mit dem 50. Altersjahr.
Wer nicht Feuerwehrdienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe von 12% der einfachen Steuer
Fr. 20.00 im Minimum
Fr. 400.00 im Maximum
| Feuerwehr-Ersatzabgabe - Reglement ab 01.01.2005
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Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen | Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 - Gesuchsformular Steuererlassgesuch
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Gemeindesteuern - Steuererklärung einreichen | Liegenschaftssteuer - Reglement ab 01.12.2001
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Spezifische Rechnung - Informationen einholen | Gebührenverordnung ab 01.08.2024
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Strafregisterauszug bestellen | | | Strafregisterauszug online bestellen
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Abstimmungen / Wahlen Stimmrecht
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich. Die Stimmabgabe ist nur so gültig!
Per Post:
Das Kuvert muss bis spätestens Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eingelangt sein.
Abgabe bei der Gemeinde:
- am Schalter: während den Büroöffnungszeiten
- in den Briefkasten: letzte Leerung am Sonntag (Abstimmungssonntag) 10.00 Uhr
Stimmabgabe an der Urne:
Öffnungszeiten Urnenlokale am Abstimmungssonntag
Gemeindehaus (Parterre): 10.00 bis 11.00 Uhr
Ausmittlung:
Gemeindehaus am Abstimmungssonntag ab 10.00 Uhr Bei der brieflichen Stimmabgabe muss die Ausweiskarte unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist.
| Reglement über Wahlen und Abstimmungen (WAR) ab 01.07.2023
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Altersfragen, Kontaktperson für Senioren Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich an die zuständige Person bei der Präsidialabteilung wenden: Bachmann GabrielaPosition: Sachbearbeiterin Präsidialabteilung Hauptstrasse 6, 2542 Pieterlen
Sie ist ein Bindeglied zur Gesellschaftskommission und übernimmt die Koordination der vielfältigen Aktivitäten zwischen Institutionen/Organisationen im Bereich Alter auf Gemeindeebene. Sie stellt sich als Ansprechperson für die ältere Generation und deren Angehörigen zur Verfügung, nimmt ihre Anliegen auf, berät sie und vermittelt an die zuständigen Dienstleistungsanbieter (z.B. Pro Senectute Biel-Seeland, Spitex, AHV-Zweigstelle Lengnau-Pieterlen, Sozialdienst, öffentliche und private Heime, gemeinnützige Organisationen).
| Altersleitbild
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Defibrillatoren (AED) Die Einwohnergemeinde Pieterlen hat fünf Defribrillatoren gekauft, welche an folgenden Standorten verfügbar sind:
- Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 6
- Mehrweckgebäude, Bielstrasse 9
- Sek-Turnhalle, Moosgasse 36
- Gräuschenweg 2b (nähe Bahnhof, im Sonnenhofquartier)
- Aufbahrungsgebäude, Kirchgasse 12
- Sportplatz Moos (FC Clubhaus), Moosgartenweg 10
- Ökumenisches Zentrum, Kürzeweg 6
Ebenfalls verfügt das Schlössliheim über einen Defibrillator in seinen Räumlichkeiten.
| Defibrillatoren in Pieterlen - Merkblatt
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Dorfplatz Pieterlen Der Dorfplatz wurde als gemeinsames Projekt der Burger- und Einwohnergemeinde Pieterlen mitten im Dorfzentrum realisiert. Der Platz eignet sich für öffentliche Anlässe und soll der Dorfbevölkerung auch sonst als Treffpunkt dienen. Reservationen für Anlässe nimmt die Präsidialabteilung gerne entgegen.
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Fahrdienst SRK (Rotkreuz-Fahrdienst) Gemäss Vereinbarung mit der Einwohnergemeinde Pieterlen wird der Rotkreuz-Fahrdienst vom Schweizerischen Roten Kreuz, Biel/Bienne-Seeland übernommen. Er steht älteren, behinderten oder kranken Menschen offen, die wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen und für die im Verwandten- oder Bekanntenkreis keine Transportmöglichkeit besteht.
Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Telefon Fahrdienst: 032 329 32 72
| Fahrdienst SRK
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Feuerbrand Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht des Bundes. Neu wird der Feuerbrand anders geregelt als bisher. Der Feuerbrand muss neu nur noch in festgelegten Gebieten gemeldet und bekämpft werden. Der Kanton hat in einem Radius von 4 km um die Baumschule Lehmann in Büren eine solche Sicherheitszone erlassen. Davon betroffen ist auch die Gemeinde Pieterlen (siehe Übersichtskarte).
Im betroffenen Gebiet sind Besitzerinnen und Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen verpflichtet, ihre Pflanzen selber zu kontrollieren (Eigenverantwortung). Der Feuerbrand-Kontrolleur der Gemeinde nimmt nur noch risikobasierte Stichprobenkontrollen vor.
Wir danken für Ihre Mithilfe.
| Feuerbrand - betroffenes Gebiet Pieterlen
| | www.feuerbrand.ch
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Gastgewerbe - Betriebsbewilligung Wollen Sie ein Restaurant, eine Bar oder ein Hotel übernehmen?
Für das Führen eines Gastgewerbebetriebs benötigen Sie eine Betriebsbewilligung. Dafür stellen Sie ein Gesuch bei der Gemeinde zuhanden des Regierungsstatthalteramts. Auf der Seite der Regierungsstatthalterämter finden Sie die notwendigen Formulare. Zudem ist dem Gesuch ein Auszug aus dem Strafregister beizulegen.
| | | Regierungsstatthalteramt - Formulare Gastgewerbe
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Pieterlen Post - Redaktion Das Dorfmagazin der Einwohnergemeinde Pieterlen - die Pieterlen Post. Sie erscheint viermal pro Jahr in jede Haushaltung. Die Redaktion besteht aus drei Personen. Bei Fragen oder Anliegen zur Pieterlen Post melden Sie sich bitte bei der Präsidialabteilung.
| Pieterlen Post 2010/1 Pieterlen Post 2010/2 Pieterlen Post 2010/3 Pieterlen Post 2010/4 Pieterlen Post 2011/1 Pieterlen Post 2011/2 Pieterlen Post 2011/3 Pieterlen Post 2011/4 Pieterlen Post 2012/1 Pieterlen Post 2012/2 Pieterlen Post 2012/3 Pieterlen Post 2012/4 Pieterlen Post 2013/1 Pieterlen Post 2013/2 Pieterlen Post 2013/3 Pieterlen Post 2013/4 Pieterlen Post 2014/1 Pieterlen Post 2014/2 Pieterlen Post 2014/3 Pieterlen Post 2014/4 Pieterlen Post 2015/1 Pieterlen Post 2015/2 Pieterlen Post 2015/3 "Spezialausgabe Dorffest" Pieterlen Post 2015/4 Pieterlen Post 2016/1 Pieterlen Post 2016/2 Pieterlen Post 2016/3 Pieterlen Post 2016/4 Pieterlen Post 2017/1 Pieterlen Post 2017/2 Pieterlen Post 2017/3 Pieterlen Post 2017/4 Pieterlen Post 2018/1 Pieterlen Post 2018/2 Pieterlen Post 2018/3 Pieterlen Post 2018/4 Pieterlen Post 2019/1 Pieterlen Post 2019/2 Pieterlen Post 2019/3 Pieterlen Post 2019/4 Pieterlen Post 2020/1 Pieterlen Post 2020/2 Pieterlen Post 2020/3 Pieterlen Post 2020/4 Pieterlen Post 2021/1 Pieterlen Post 2021/2 Pieterlen Post 2021/3 Pieterlen Post 2021/4 Pieterlen Post 2022/1 Pieterlen Post 2022/2 Pieterlen Post 2022/3 Pieterlen Post 2022/4 Pieterlen Post 2023/1 Pieterlen Post 2023/2 Pieterlen Post 2023/3 Pieterlen Post 2023/4 Pieterlen Post 2024/1 Pieterlen Post 2024/2 Pieterlen Post 2024/3
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Tourismus Die Region wird durch Tourismus Biel Seeland vermarktet. Hier finden Sie auch entsprechende Angebote.
| Kurtaxenreglement ab 01.01.2024 Kurtaxenverordnung ab 01.01.2024
| | Tourismus Biel Seeland
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Unentgeltliche Prozessführung | | | Formulare für unentgeltliche Prozessführung
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Wirtschaftsförderung und Standortpromotion Pieterlen
... ist ein attraktiver Standort für Leben, Wohnen und Arbeiten am Jurasüdfuss im Wirtschaftsraum Espace-Mittelland.
... liegt in der Region der Uhren- und Präzisionsindustrie.
... grenzt an einen kantonalen Entwicklungsschwerpunkt.
... umgeben von Bildungs- und Forschungszentren wie Switzerland Innovation Park Biel, Campus Biel/Bienne Berner Fachhochschule
(2025) sowie Campus Technik Grenchen (2023).
... erzielt Podestplätze im HIV-Gemeinderating Region Biel-Seeland (3. Gesamtrang jeweils 2015 und 2019/20).
Interessiert? Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Dokument "Wirtschafts- und Standortförderung Pieterlen".
| Wirtschafts- und Standortförderung
| | Standortförderung Kanton Bern
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Bauland Die Gemeinde verfügt nicht mehr über eigenes Bauland. Interessentinnen wenden sich an die einschlägigen Web-Seiten
| Baureglement ab 01.05.2020 Mehrwertabschöpfung - Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen ab 27.05.2009
| | Ortsplan Pieterlen (mit Zonenplan)
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Liegenschaften Für den Unterhalt der Gemeindeliegenschaften sind die Mitarbeitenden der Bauabteilung und die Hausdienste zuständig.
Wollen Sie eine öffentlich zugängliche Gemeindeliegenschaft mieten? Dann wenden Sie sich an die Präsidialabteilung.
| Benützungsverordnung - Verordnung über die Benützung der Gemeindeliegenschaften und -anlagen (ab 01.01.2017) Gesuch für die Benützung von Gemeindeliegenschaften
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Winterdienstkonzept | Winterdienstkonzept
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Budget | Budget 2020 nach HRM2 Budget 2021 nach HRM2 Budget 2022 nach HRM2 Budget 2023 Budget 2024 Budget 2025
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Controlling - Soll/Ist-Vergleiche | Soll-Ist Vergleich (Controlling) 01/21 per 30. April 2021 Soll-Ist Vergleich (Controlling) 02/21 per 31. Juli 2021 Soll-Ist Vergleich (Controlling) 03/21 per 30. September 2021 Soll-Ist Vergleich (Controlling) 04/20 per 30. November 2021
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Fakturation Elternbeiträge Kindertagesstätte LUNA | Betreuungsgutscheine Rechner Kindertagesstätten Betreuungsgutscheinhöhe Reglement über die Betreuungsgutscheine ab 01.01.2020 Verordnung über die Betreuungsgutscheine ab 01.01.2020
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Fakturation Elternbeiträge Tagesschule | | | |
Finanzplanung | Finanzplan 2019-2023 Finanzplan 2020-2024 Finanzplan 2021-2025 Finanzplan 2022-2026 Finanzplan 2023-2027 Finanzplan 2024-2028 Finanzplan 2025-2029
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Jahresrechnung | Jahresrechnung 2017 Jahresrechnung 2018 Jahresrechnung 2019 Jahresrechnung 2020 Jahresrechnung 2021 Jahresrechnung 2022 Jahresrechnung 2023
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Prämienverbilligung Die Prämienverbilligung ist ein Beitrag (Reduktion) an die Krankenversicherungsprämie (Grundversicherung) und wird durch den Kanton und den Bund finanziert. Die Beiträge der öffentlichen Hand sind für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt.
| | | Informationen zur Prämienverbilligung
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Parkieren / Blaue Zone Unser Dorf verfügt über verschiedene Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Bitte beachten Sie hierzu die Details im Merkblatt zur blauen Zone.
| Parkieren in Pieterlen - Merkblatt Parkplätze - Parkplatzreglement ab 01.05.2005 Parkplätze - Verordnung zum Parkplatzreglement ab 01.05.2005
| | Parkingpay - Parkbewilligungen digital
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Alimente / Inkassohilfe Alimentenbevorschussung
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn geschuldete Alimentenzahlungen ausbleiben. Rückständige Forderungen werden nicht nachgezahlt, es besteht jedoch Anspruch auf Inkassohilfe.
Der Bevorschussungsanspruch steht auch mündigen Kindern in Ausbildung zu, sofern sie über Alimententitel (Unterhaltsvertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsurteil) verfügen, der über das Mündigkeitsalter hinaus gültig und vollstreckbar ist.
Unterhaltsbeiträge für geschiedene Personen (nachehelicher Unterhalt) werden nicht bevorschusst. Es besteht ein Anspruch auf Inkassohilfe.
Anspruchsvoraussetzungen für Alimentenbevorschussung
- Die unterhaltsberechtigte Person muss Wohnsitz in Pieterlen begründen.
- Es muss ein gültiger und vollstreckbarer Unterhaltstitel (z. Bsp. Unterhaltsvertrag, Trennungs- oder Scheidungsurteil, u.s.w.) vorhanden sein.
- Die Bestätigung über die ausbleibenden Alimentenzahlungen (Bankauszüge) müssen erbracht werden.
- Die finanziellen Voraussetzungen gemäss Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) müssen erfüllt sein.
Inkassohilfe
Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Die Hilfe ist bei der Sozialkommission am Wohnsitz der berechtigten Person zu erbringen, soweit nicht der Sozialdienst oder eine andere gemeinnützige Stelle mit der Aufgabe betraut ist. Sie steht Kindern und Erwachsenen zu.
Grenzüberschreitende Alimenteninkassi werden im Rahmen der internationalen Rechtshilfe eingefordert. Entsprechende Gesuche sind von den Gemeinden beim Kantonalen Jugendamt zuhanden der Bundesbehörde einzureichen.
Die Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche ist unentgeltlich.
Bevorschussbare Unterhaltstitel
- Scheidungsurteil mit Ehescheidungskonvention und Rechtskraftbescheinigung durch das Gericht
- Trennungsvereinbarung genehmigt durch das Gericht
- Trennungsurteil
- Unterhaltsvertrag / Mündigenunterhaltsvertrag genehmigt durch die Vormundschaftsbehörde / Kindes- und Erwachsenschutzbehörde
- Unterhaltsurteil (Vaterschaftsurteil)
- Richterliche Unterhaltsverfügung im Rahmen eines Eheschutzverfahren
Die Bevorschussung der Alimente kann nur am gesetzlichen Wohnsitz des obhutsberechtigten Elternteils beantragt werden. Das Gesuch um Bevorschussung ist schriftlich bei der Sozialabteilung Pieterlen zu stellen.
Der maximale Bevorschussungsbetrag beträgt z.Zt. CHF 940.00 (maximale einfache Waisenrente) pro Monat und Kind.
Nur nach erfolgter Genehmigung durch die Leitung Sozialabteilung (Verfügung) kann die Bevorschussung ausgeführt werden.
| | | finanziellen Voraussetzungen
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Amtliche Vermessung Für die amtliche Vermessung ist der Kreisgeometer Herr Matthias Widmer von der RSW AG in Lyss zuständig.
| | | RSW AG in Lyss
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Pokerturniere / Sportwetten - Bewilligungspflicht Bewilligungen Kleine Pokerturniere
Kleine Pokerturniere müssen öffentlich zugänglich sein. Die Altersgrenze für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Es bestehen Vorgaben u.a. für die Anzahl Turniere, die Einsätze und die Turnierdauer.
Eingabefrist: zwei Monate im Voraus für eine dreimonatige Periode. Weitere Informationen / Gesuchseingabe bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (siehe Link)
Bewilligungen Lokale Sportwetten
Sportwetten sind ausschliesslich nach dem Totalisatorprinzip erlaubt. Das Sportereignis muss öffentlich zugänglich sein. Sportwetten bei Wettkämpfen mit mehrheitlich minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen sind unzulässig. Die Anzahl Sportwetten und die Einsätze sind begrenzt.
Eingabefrist: 60 Tage vor der Veranstaltung bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (siehe Link)
| | | Link Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
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Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung Pro Infirmis ist die grösste Fachorganisation für Menschen mit Behinderung in der ganzen Schweiz. Sie berät, begleitet und unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung, deren Angehörige und Fachpersonen von Geburt bis zum AHV-Alter. Pro Infirmis ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. Die Organisation finanziert ihre Arbeit mit Beiträgen der öffentlichen Hand (Leistungsverträge) sowie mit Spenden und Legate.
Die Dienstleistungen von Pro Infirmis:
- Sozialberatung
- Asssistenzberatung
- Begleitetes Wohnen
- Finanzielle Direkthilfe
- Fachberatung
Pro Infirmis
Beratungsstelle Biel-Seeland
Reitschulstrasse 5
2502 Biel
Tel. 058 775 14 32
E-Mail: biel@proinfirmis.ch
| | | www.proinfirmis.ch
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Freiwilligenarbeit Pieterlen – Gemeinsam stark
Viele Bewohner und Bewohnerinnen unserer Gemeinde engagieren sich bereits in einem Verein oder in einer anderen Gruppierung, beleben so unser Zusammenleben und tragen damit zum Funktionieren der Dorfgemeinschaft bei. Diese Tradition des Miteinanders ist uns wichtig und damit sie weiter bestehen bleibt, unterstützt die Gemeinde solches Engagement zusätzlich, indem sie mit benevol comun, der Fachorganisation für Freiwilligenarbeit in den Gemeinden, zusammenarbeitet und so interessante neue Möglichkeiten eröffnet.
Wie geht das?
Die Gemeinde Pieterlen bietet den ortsansässigen Vereinen, Institutionen, Organisationen und Privatpersonen die Gelegenheit auf der Homepage benevol-jobs, der Plattform für digitale Freiwilligenvermittlung, gratis zu inserieren. Interessierte sehen dann sofort, wo und wofür in Pieterlen freiwillig Engagierte gesucht werden. Sie können sich auch direkt selbst registrieren und aufzeigen, was sie gerne tun würden. So werden Suchende beidseitig leicht zu Findenden.
Link zur Plattform digitale Freiwilligenvermittlung benevol-jobs.ch
https://www.benevol-jobs.ch/de/einsaetze?search=&job_geo_location=2542+Pieterlen%2C+Schweiz&radius=5&Suchen=Suchen&lat=47.1750981&lon=7.338602000000037&country=Schweiz&administrative_area_level_1=Bern
Persönlicher Kontakt mit der Freiwilligenkoordinatorin
Neben der direkten Meldung via die digitale Plattform, haben Sie auch die Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail direkt mit der Koordinationsstelle Kontakt aufzunehmen. Möchten Sie ein Inserat aufgeben? Senden Sie es mit allen Angaben entweder als PDF oder mit der Linkangabe auf das entsprechende Inserat auf ihrer Webseite an: freiwilligenarbeit@pieterlen.ch
Die Koordinatorin Katharina Schölly gibt Ihnen gerne weiterführende Auskünfte. Sie vermittelt, begleitet und berät Sie in allen Bereichen des freiwilligen Engagements, insbesondere auch wenn es um nachbarschaftliches Engagement geht und Sie Unterstützung brauchen.
Telefonnummer: 032 378 11 81
E-Mail-Adresse: freiwilligenarbeit@pieterlen.ch
Durch die Unterstützung unserer Gemeinde kann Ihr Verein oder Ihre Organisation von den Angeboten von benevol comun günstig profitieren, mehr dazu auf der Webseite https://www.benevol.ch/
| Anmeldetalon benevol
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Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rah-menbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Seit dem 20. September 2018 ist die Gemeinde Pieterlen öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
| | | ÖREB-Viewer
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Anlaufstelle für Alkohol- und Suchtprobleme: Blaues Kreuz Wir bieten eine ganzheitliche und individuelle Alkoholund Suchtberatung. Das Ziel der Beratungsgespräche ist es, Veränderung zu ermöglichen und Betroffene auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung und mehr Lebensqualität zu begleiten. Unsere Angebote richten sich an Menschen
mit einem problematischen Alkohol- bzw. Suchtmittelkonsum und deren Partner/innen, Kinder und weitere Angehörige resp. Bezugspersonen. Zudem beraten wir auch Institutionen und Unternehmen. Unsere Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht, und die Beratungen sind für Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern kostenlos.
Fachstelle Biel-Bienne: Bahnhofstrasse 7, 2502 Biel
Telefon 032 322 61 60, fs.biel@blaueskreuzbern.ch
| | | www.blaueskreuzbern.ch
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Suchtberatung: Berner Gesundheit Sucht hat viele Gesichter: Sie kann sich durch den Konsum von Alkohol, Tabak und weiteren psychoaktiven Substanzen wie Cannabis oder Kokain entwickeln. Auch ein bestimmtes Verhalten kann in eine Abhängigkeit mit allen gesundheitlichen Folgen münden. Wir sprechen hier von Verhaltens- oder substanzungebundenen Süchten.
Wir helfen Menschen unabhängig ihrer Herkunft und ihres Alters, die ihr Suchtverhalten aktiv angehen möchten. Unser Angebot umfasst Einzelberatungen, Familien- und Paargespräche sowie Gruppenprogramme. Wir beraten Sie auch am Telefon, Online oder via Chat. Unsere Fachpersonen unterstehen der Schweigepflicht.
Die Angebote sind in der Regel kostenlos.
| | | https://www.bernergesundheit.ch/
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Kommunikation der Gemeinde Mit einer aktiven und offenen Informationspolitik wollen der Gemeinderat und die Verwaltung ihre Beziehungen zur Öffentlichkeit fördern und Grundlagen zur Meinungs- und Willensbildung vermitteln.
Die Gemeinde Pieterlen kommuniziert aktiv über folgende Kanäle:
Gemeindezeitschrift "Pieterlen Post"
Die "Pieterlen Post" erscheint viermal jährlich in alle Haushalte der Gemeinde. Die Redaktion sowie die Verwaltung sind für die Beiträge verantwortlich. Die Ausgaben werden auch auf der Gemeindehomepage veröffentlicht und sind hier einsehbar.
Gemeindehomepage www.pieterlen.ch
Die Gemeindehomepage wird aktiv als Informationsmedium genutzt. Wichtige und aktuelle Informationen sind unter www.pieterlen.ch zu finden.
App "My Local Services" - Ihr virtueller Dorfplatz
Mit der App «My Local Services» erhalten Sie alle für Sie relevanten Informationen rund um das Geschehen in Pieterlen direkt auf Ihr Smartphone. Sie können zu verschiedenen Themen Push-Meldungen abonnieren, den Abfallkalender und auch die Veranstaltungen abrufen oder Meldungen direkt aus der App an die Gemeinde richten.
Jetzt App im App Store oder im Google Play Store herunterladen:
Amtlicher Anzeiger Büren und Umgebung
Jede Gemeinde verfügt über einen amtlichen Anzeiger. In Pieterlen werden amtliche Publikationen (Baugesuche, wichtige Publikationen) im Anzeiger Büren und Umgebung veröffentlicht. Dieser erscheint jeden Donnerstag in alle Haushalte und kann auch online eingesehen werden. https://anzeigerbueren.ch
Anschlagkasten beim Gemeindehaus
Beim Gemeindehaus befindet sich ein Anschlagkasten. Auch dort werden wichtige Informationen sowie Plakate zu bevorstehenden Veranstaltungen in Pieterlen publiziert.
In den sozialen Medien wie Facebook und Instagram bestehen privat geführte Gruppen aus Pieterlen. Auch über diese Kanäle werden bestimmte Informationen weitergegeben und die Bürger/innen haben die Möglichkeit sich dort untereinander auszutauschen. Die Gemeinde betreibt jedoch keine eigene offiziellen Kanäle in den sozialen Medien.
| Kommunikations- und Informationskonzept der Einwohnergemeinde Pieterlen
| | Pieterlen Post Anzeiger Büren und Umgebung App "My Local Services" - Ihr virtueller Dorfplatz
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Integration Eine gute Möglichkeit, sich in die Dorfgesellschaft zu integrieren und Leute kennenzulernen, bieten Vereine. Aber auch Feste und Veranstaltungen in der Wohngemeinde eignen sich gut, um Kontakte zu knüpfen. Der Einstieg kann teilweise etwas schwierig sein und kulturelle, sprachliche und religiöse Hindernisse beinhalten. Von der einheimischen Bevölkerung wird daher Offenheit und Beharrlichkeit erwartet und von Neuzuziehenden wird erwartet, dass sie raschmöglichst die Amtssprache des Wohnorts (Deutsch) lernen und die bereitgestellten Angebote nutzen. Integration kann nur gelingen, wenn beide Seiten ihren Beitrag leisten.
| | | www.hallo-bern.ch - Informationen für einen guten Start am Wohnort in diversen Sprachen
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Sprachkenntnisse / Sprachkurse Sprachkenntnisse sind die zentrale Voraussetzung dafür, dass die Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt gelingt. Wer noch kein Deutsch spricht, kann sich unter folgenden Links erkundigen, wann nächste Kurse stattfinden oder wo um Hilfe angefragt werden kann:
| | | www.hallo-bern.ch - wichtige Informationen in diversen Sprachen - www.multimondo.ch Multimondo Sprachkurse
- www.vhs-up.ch Sprachkurse Volkshochschule
- www.zweisprachigkeit.ch Forum für die Zweisprachigkeit
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Crossiety - Digitaler Dorfplatz Pieterlen Wir laden Sie herzlich auf den digitalen Dorfplatz von Pieterlen ein. Unsere lokale, vertrauenswürdige und kostenlose Plattform gibt Ihnen als Einwohnerin und Einwohner, als Verein oder als Gewerbe die Möglichkeit zum Austausch und zum Engagement innerhalb der lokalen Bevölkerung.
Ihre Möglichkeiten auf Crossiety
- Erstellen Sie eine eigenen Gruppe oder treten Sie Gruppen bei
- Erfahren Sie aktuelle Neuigkeiten aus dem ganzen Dorf
- Verkaufen oder kaufen Sie etwas auf dem "Marktplatz"
- Nutzen Sie die Funktionen "Helfen", "Suchen" und "Bieten"
- Nehmen Sie an Umfragen teil oder erstellen Sie selbst Umfragen
- Führen Sie einen 1 zu 1 Chat mit einem Crossiety-Mitglied
- Sie erhalten eine Push-Nachricht, wenn es Neuigkeiten gibt
- Vieles mehr
Lokal, vertrauenswürdig und sinnvoll
Die Einwohner/-innen registrieren sich mit der PLZ des eigenen Wohnorts und können im Umkreis von 20km auch weiteren Gemeinden folgen. Nebst dem hohen Datenschutz ist die Plattform werbefrei und die Nutzerdaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nur SMS-verifizierte Nutzer, welche sich mit Vor- und Nachnamen registriert haben, können Beiträge schreiben und kommentieren. Dank den interaktiven Möglichkeiten werden reale Kontakte unterstützt sowie die Partizipation und Vernetzung vor Ort gefördert.
Registrieren Sie sich jetz direkt hier.
Wir freuen uns, Sie auf dem digitalen Dorfplatz von Pieterlen begrüssen zu dürfen.
| | | Crossiety - Digitaler Dorfplatz Pieterlen www.crossiety.ch/schulungsvideos...
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