Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

19.07.2022

Im ganzen Kanton gilt ab sofort ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Waldbrandgefahr wird als «gross» beurteilt.

Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.

Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Keine sonstigen Feuer im Freien. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe: was gilt?

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)

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