Wichtige Änderungen für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern per 1. Januar 2024

21.02.2024

Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) traten zum 1. Januar 2024 wesentliche Änderungen in Kraft, die Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen (TFO) betreffen.

  1. Zuständigkeitswechsel: Die Aufsicht und Bewilligung, die bisher von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wahrgenommen wurde, wird seit dem 1. Januar 2024 von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) übernommen. Das Amt für Integration und Soziales, Bereich Bewilligung und Aufsicht ist für den Bereich der Tagesfamilien und TFO zuständig.
  2. Meldepflicht für Tagesfamilien: Seit dem 1. Januar 2024 besteht eine Meldepflicht für alle Tagesfamilien.
  3. Bewilligungspflicht für Tagesfamilienorganisationen: Seit dem 1. Januar 2024 besteht für Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eine Bewilligungspflicht.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die auf der Homepage des Amtes für Integration und Soziales des Kantons Bern.

QR Code
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Kontakt

497 + 7
Bitte geben Sie den Wert der Rechenaufgabe, den Sie auf dem Bild sehen, in das Feld ein.
 
 

Einwohnergemeinde Pieterlen
Hauptstrasse 6
2542 Pieterlen

Tel. 032 376 01 70
Kontakt per E-mail

Drucken
Sitemap
Impressum
Datenschutz

 

© 2023 Einwohnergemeinde Pieterlen. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".