09.10.2019
Im Auftrag des Grossen Rates überarbeitet die kantonale Denkmalpflege zurzeit das Bauinventar und reduziert die Anzahl der darin verzeichneten erhaltenswerten Baudenkmäler und die Baugruppen (Projekt Bauinventar 2020).
Damit verbunden ist auch
die von der Baugesetzgebung vorgeschriebene ordentliche Nachführung des
Bauinventars. Als Ausnahmefälle werden deshalb auch Objekte nacherfasst, die bisher
nicht eingestuft waren. Diese Nachführung betrifft nur einzelne Gemeinden im
Kanton.
Zwischen Oktober 2019 und April 2020 werden
Mitarbeitende der kantonalen Denkmalpflege vereinzelt und punktuell Gebäude in
der oben genannten Gemeinde sichten. Die Inventarisierenden müssen bei ihrer
Arbeit die Liegenschaften aus der Nähe besichtigen und fotografieren. Wo diese
Arbeiten nicht vom öffentlichen Grund aus erledigt werden können, melden sich die Inventarisierenden vor Ort an.
Für die wohlwollende Unterstützung und allfällige Auskünfte danken die
Bearbeitenden im Voraus.
Die Teilrevision des
Bauinventars (rechtliche Inkraftsetzung) wird zwischen 2020 und 2023 erfolgen. Im
Rahmen der Einsichtnahme werden diejenigen Personen, Behörden und Organisationen,
die die Baugesetzgebung vorsieht, die Gelegenheit erhalten, sich zum Entwurf zu
äussern und Anträge zu stellen.
Bei Unklarheiten und Fragen gibt Ihnen die
Denkmalpflege des Kantons Bern gerne Auskunft (Tel. 031 633 40 30 / Mail denkmalpflege@erz.be.ch).
Bern, 7. Oktober 2019
Amt für Kultur, Denkmalpflege des Kantons Bern
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Hauptstrasse 6
2542 Pieterlen
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