13.06.2019
Der Gemeinderat Pieterlen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Gesamtrichtplan „Pieterlen 2035+“ zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Der Gesamtrichtplan „Pieterlen 2035+“ liegt vom 06.06.2019 bis und mit 08.07.2019 öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauabteilung Pieterlen zu richten. Die Unterlagen finden Sie hier.
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