Lärm und Lärmschutz

08.05.2023

Mit dem Frühling steigen die Temperaturen. Das Leben spielt sich wieder vermehrt draussen ab. Um ein gutes und friedliches Zusammenleben in gegenseitigem Verständnis und in Toleranz führen zu können, bitten wir alle Einwohnerinnen und Einwohner sich an die nachfolgenden Regeln zu halten.

Mittagsruhe
• Ab 12.00 bis 13.00 Uhr ist die Mittagsruhe zu beachten.
• Währen dieser Zeit darf kein Lärm verursacht werden.

Nachtruhe
• Die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr gilt als allgemeine Nachtruhe.
• Währen dieser Zeit ist jeder unnötige Lärm grundsätzlich zu unterlassen.

Lärmintensive Geräte
• Der Einsatz von lärmintensiven Geräten (z.B. Rasenmäher, Baumaschinen etc.) ist nur von Montag bis Freitag ab 8.00 bis 20.00 Uhr sowie Samstag 8.00 bis 18.00 Uhr gestattet.
• Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist der Einsatz lärmintensiver Geräte untersagt.

Einsatz von Lautsprechern
Im Freien sind sämtliche Unterhaltungsgeräte so einzustellen, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird. Nach 22.00 Uhr gilt die Nachtruhe und sämtliche Lärmimmissionen sind grundsätzlich zu vermeiden. In Wohnungen ist insbesondere auf die stark störenden Bässe zu achten.

Musikinstrumente
Übungen mit Musikinstrumenten sind nach Möglichkeit in geschlossenen Räumen abzuhalten. Insbesondere Instrumente mit tiefen Frequenzen (Bässe, Schlagzeug etc.) können zu Störungen führen.

Gartenfeste, Partys
Die Nachbarn vorgängig über den Zeitpunkt eines Fests informieren.
Wenn es zu laut wird, die Gäste zur Ruhe aufrufen und allenfalls von draussen in die Wohnung wechseln.

Was ist bei Lärmbelästigung zu tun?
Bei Lärmproblemen ist in erster Linie das Gespräch zwischen den Beteiligten zu suchen, um eine gütliche und für alle befriedigende Regelung zu finden. Die Kantonspolizei oder die Gemeinde sollte nur in Ausnahmefälle zugezogen werden, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Bei wiederholten Nachtruhestörungen, welche eindeutig einer Person oder einer Institution zugeordnet werden können, ist eine Anzeige bei der Kantonspolizei möglich.

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