Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

15.04.2020

Im ganzen Kanton gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50m). Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind muss ganz darauf verzichtet werden.

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