Feuerbrand

Feuerbrand

Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht des Bundes. Neu wird der Feuerbrand anders geregelt als bisher. Der Feuerbrand muss neu nur noch in festgelegten Gebieten gemeldet und bekämpft werden. Der Kanton hat in einem Radius von 4 km um die Baumschule Lehmann in Büren eine solche Sicherheitszone erlassen. Davon betroffen ist auch die Gemeinde Pieterlen (siehe Übersichtskarte).

Im betroffenen Gebiet sind Besitzerinnen und Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen verpflichtet, ihre Pflanzen selber zu kontrollieren (Eigenverantwortung). Der Feuerbrand-Kontrolleur der Gemeinde nimmt nur noch risikobasierte Stichprobenkontrollen vor.

Wir danken für Ihre Mithilfe.

Feuerbrand - betroffenes Gebiet Pieterlen
www.feuerbrand.ch
Präsidialabteilung
Pflanzen und Krankheiten, Umziehen und Wohnen
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