Liegenschaften

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Für den Unterhalt der Gemeindeliegenschaften sind die Mitarbeitenden der Bauabteilung und die Hausdienste zuständig.

Wollen Sie eine öffentlich zugängliche Gemeindeliegenschaft mieten? Dann wenden Sie sich an die Präsidialabteilung.

Benützungsverordnung - Verordnung über die Benützung der Gemeindeliegenschaften und -anlagen (ab 01.01.2017)
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