Temporäre Reklamen / Plakate

Temporäre Reklamen / Plakate

Reklamen für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen dürfen innerorts während höchstens sechs Wochen vor und bis fünf Tage nach der Veranstaltung bewilligungsfrei aufgestellt werden. Dies immer unter der Voraussetzung, dass der Grundeigentümer seine Zustimmung gegeben hat und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Reklamen auf öffentlichem Grund (öffentliche Bauten, Strassenkandelaber, usw.) der Einwohnergemeinde Pieterlen sind grundsätzlich nicht zulässig. Die Gemeinde entfernt – allenfalls unter Kostenfolge - Plakate und Reklamen, welche ohne Bewilligung oder unbefugt angebracht worden sind und erstattet gegebenenfalls Anzeige.
An den Ortseingängen betreibt die Gemeinde eigene Plakatanschlagstellen für Eigenwerbung und für Anlässe der Dorfvereine. Die Plakate im Weltformat F4 sind rechtzeitig am Einwohnerschalter der Präsidialabteilung abzugeben.

Präsidialabteilung
Baubewilligung
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244 - 6
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