Mit dem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person vorausschauend festlegen, wer sie vertreten soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist, wie zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls. Sie kann eine natürliche oder juristische Person als Vertreterin bezeichnen, die für sie im Fall der Urteilsunfähigkeit die persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten erledigen soll.
Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten (handschriftlich, mit Datum und Unterschrift) oder öffentlich zu beurkunden. Die auftraggebende Person hat die Möglichkeit, dem Zivilstandsamt ihrer Wahl die Errichtung des Vorsorgeauftrags sowie den Hinterlegungsort zu melden. Die Informationen werden in die zentrale Datenbank „Infostar“ eingetragen.
Der Vorsorgeauftrag wird dann wirksam, wenn die Person, die ihn abgeschlossen hat, urteilsunfähig geworden ist. Bei Annahme des Vorsorgeauftrags vertritt die beauftragte Person die auftraggebende Person im Rahmen des betreffenden Vorsorgeauftrags und nimmt ihre Aufgaben sorgfältig wahr.
Quelle: KESB Kanton Bern
Hinterlegung
Ihr Vorsorgeauftrag kann wie bspw. auch ein Testament oder Bestattungswunsch bei der Gemeinde Pieterlen hinterlegt werden. Übergeben Sie uns den Vorsorgeauftrag in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adresse des Verfassers oder der Verfasserin persönlich am Schalter. Es fallen dabei Gebühren gemäss unserer Gebührenverordnung an (aktuell einmalig CHF 30.00).