Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden

Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden

Definitive Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mindestens einen Monat vorher bei uns abzumelden. Der Niederlassungsausweis muss zurückgebracht werden.


Militärpflichtige Personen informieren sich beim Sektionschef Seeland, Papiermühlestrasse 17 V, Postfach, 3000 Bern 22, Tel. 031 634 92 11 und Zivilschutzpflichtige beim Gemeindeverband öffentliche Sicherheit Amt Büren, Bachstrasse 4, 3295 Rüti bei Büren, Tel. 032 351 65 25, Fax 032 351 65 26 (E-Mail).


Kurzer Auslandaufenthalt (weniger als 1 Jahr) mit Rückkehr nach Pieterlen
Es erfolgt keine Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.

Präsidialabteilung
Umziehen und Wohnen
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Tel. 032 376 01 70
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