energiePIETERLEN - abmelden

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An- und Abmeldung des Strombezugs
Bei Zuzug in die Gemeinde Pieterlen und bei Wegzug, sowie bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind wir dringend auf Ihre Mitteilung angewiesen, damit der Stromzähler fristgerecht und korrekt abgelesen werden kann. Deshalb bitten wir Sie folgendes zu beachten:

Jede Handänderung eines Grundstückes (Liegenschaft, Baurecht) hat der bisherige Stromkunde der Gemeinde Pieterlen schriftlich oder per Mail zu melden. Ebenso sind Änderungen der Liegenschaftsverwaltung der Energieversorgung Pieterlen zu melden.

Bei Mieter- oder Pächterwechsel obliegt die Meldepflicht primär den Wegziehenden bzw. den Liegenschaftseigentümern. Die Umzugsmeldung hat mindestens 7 Arbeitstage vor dem Wechsel zu erfolgen.

Am Samstag und Sonntag wie auch an den allgemeinen Feiertagen erfolgt keine Ablesung der Stromzähler.

Bauabteilung
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Umziehen und Wohnen
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Tel. 032 376 01 70
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