Mieten von Gemeindeliegenschaften

Mieten von Gemeindeliegenschaften

Gesuch

Alle Benützer der Gemeindeliegenschaften haben sowohl für eine Dauerbelegung wie auch eine einmalige Benützung ein Gesuch einzureichen.

Die Gesuche für die Benützung der Gemeindeliegenschaften sind bei der Gemeindeverwaltung schriftlich und auf einheitlichem Formular  frühestens 24 Monate im Voraus jedoch mind. 30 Tage vor der Benützung einzureichen. Die Gesuchformulare sind auf der Gemeindeverwaltung oder via Internet (www.pieterlen.ch) erhältlich.

Bewilligung

Erst nach Erhalt der Bewilligung oder der Reservationsbestätigung ist die gewünschte Räumlichkeit definitiv für Sie reserviert.
Vor und nach gesetzlichen Feiertagen werden keine Privatanlässe bewilligt.

Gebühren

Für das Überlassen der Räume und Anlagen wird gemäss Gebührenverordnung der Einwohnergemeinde Pieterlen der Mietzins in Rechnung gestellt.

Benützungsverordnung - Verordnung über die Benützung der Gemeindeliegenschaften und -anlagen (ab 01.01.2017)
Gebührenverordnung ab 01.08.2024
Gesuch für die Benützung von Gemeindeliegenschaften
Präsidialabteilung
Kulturelle Einrichtungen, Kulturförderung, Sport
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Kontakt

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Einwohnergemeinde Pieterlen
Hauptstrasse 6
2542 Pieterlen

Tel. 032 376 01 70
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