Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen

Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen

Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht.

Im Rahmen des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen per 1. Juni 2016 von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.

Vorgehen

Sie reichen ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein:

Persönlich am Schalter (gültigen Ausweis mitnehmen / Behörden: aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person vorlegen)

Schriftlich per Post oder E-Mail (mit Kopie gültigen Ausweis / Behörden: mit aktuellen Angaben zu den Personalien der betroffenen Person)

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel
Ausweise und Bescheinigungen
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