Baubewilligungsverfahren
Das Ablaufschema des Baubewilligungsverfahrens, welches sich nach der kantonalen Gesetzgebung richtet, können Sie als PDF-Datei herunterladen. Sämtliche Gesuche betreffend Hoch- und Tiefbauten, Aussen- und Strassenreklamen sowie Signalisationsangelegenheiten sind der Bauabteilung einzureichen.
Zuständigkeiten
Die Bauabteilung bewilligt Baugesuche in eigener Kompetenz, welche keine Publikation erfordern.
Die Bau-, Betriebs- und Planungskommission bewilligt alle Baugesuche welche gemäss Baugesetz in die Kompetenz der kleinen Gemeinde fallen.
Für die übrigen Baugesuch liegt die Bewilligungskompetenz beim Regierungsstatthalter. Dieser führt das Verfahren. Die Gemeinde kann innerhalb des Verfahrens zum Gesuch und den Einsprachen Stellung nehmen.
Die Korrespondenz im Zusammenhang mit Baugesuchen wird durch die Bauabteilung unterschrieben.
Ausnahmegesuche
Erfordert das Bauvorhaben Ausnahmen, so ist dem Baugesuch das begründete Ausnahmegesuch beizufügen.
Ausnahmen von einzelnen Bauvorschriften können gewährt werden, wenn besondere Verhältnisse dies rechtfertigen und keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt werden. Ausnahmen dürfen überdies keine wesentlichen nachbarlichen Interessen verletzen, es sei denn, die Beeinträchtigung könne durch Entschädigung vollwertig ausgeglichen werden (Lastenausgleich).