Ortsplanung

Ortsplanung

Definition:
Die Ortsplanung dient der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebiets durch grundeigentümerverbindliche Festlegung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und Vorzeichnung und Koordination der weiteren Entwicklung durch behördeanweisende Konzepte und Richtpläne.


Formen:
Nutzungspläne, Richtpläne, Leitbilder, Konzepte

Beispiele:
Zonenplan und Gemeindebaureglement, Verkehrsrichtplan, Ueberbauungsordnungen.

Baulandreserven:
Im Ortsplan der Gemeinde Pieterlen (Ansicht Zonenplan) sind die Baulandreserven der Gemeinde Pieterlen ersichtlich.

Baureglement ab 01.05.2020
Mehrwertabschöpfung - Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen ab 27.05.2009
Ortsbildfonds - Reglement ab 01.01.2022
Ortsplan Pieterlen
Bauabteilung
Raumplanung
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