Lösen von Parkbewilligungen

Seit dem 1. Dezember 2022 können Parkbewilligungen nur noch digital gelöst werden.
Entweder über die Parkingpay-App auf dem Mobiltelefon Android-Version oder Apple-Version sowie  unter https://parkingpay.ch.

Eröffnen Sie zuerst ein persönliches Konto und wählen Sie dann Ihre Parkbewilligung aus.

Bitte beachten Sie:

  • Zone G: nur für Gemeindepersonal, gültig ganzes Gemeindeareal, ausgenommen Parkplätze entlang Kantonsstrasse (Hauptstrasse, Bielstrasse) sowie Kurzzeitparkplätze Gemeindehaus
  • Zone P: gültig ganzes Gemeindeareal, ausgenommen Parkplätze entlang Kantonsstrasse (Hauptstrasse, Bielstrasse), Schulareal (Bielstrasse sowie Moosgasse West) sowie Gemeindehaus.
  • Die Parkbewilligung gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Die Parkbewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen (z.B. Bauarbeiten) zu beachten.
  • Laufende Parkbewilligungen können nur von der Gemeinde angepasst werden (z.B. Ersatzfahrzeug erfassen, neues Kontrollschild, etc.)


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